Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hilfshand.de!
Der Hilfshand UG liegt eine einfache und schnelle Abwicklung von Aufträgen und deren Vertragsbedingungen mit möglichst wenig Aufwand für den Kunden sehr am Herzen. Jedes Geschäft und jeder Vertrag kann in Absprache auf Wunsch individualisiert werden. Für alle Teilbedingungen, die nicht individual vereinbart sind, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Diese dienen dem vereinfachten Vertragsabschluss zwischen Hilfshand UG und dem Kunden. Des Weiteren bilden die AGB den allg. vertraglichen Rahmen.
Wir möchten Sie nachdrücklich darum bitten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen, um sicherzugehen, dass Sie sie vollständig verstehen, bevor es zu einem Geschäftsabschluss oder ein Vertrag zustande kommt.
Alles hier nicht Geregelte, den Datenschutz betreffend, ist hier zu lesen.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen zwischen dem Kunden (auch Geschäftskunden) und der Hilfshand UG (haftungsbeschränkt) vertreten durch Marius Berndt (Geschäftsführer), nachfolgend Anbieter genannt, Verträge zustande.
Das rechtlich bindende Geschäft oder ein Zustandekommen eines Vertrages kann nachfolgend mit Auftrag benannt werden.
Abweichende AGB des Kunden werden abgewiesen und sind unzulässig.
Für alle Geschäftsabschlüsse und zustande kommende Verträge zwischen Kunden und dem Anbieter gelten ohne Ausnahme diese AGB.
Der Anbieter bietet dem Kunden haushaltsnahe Dienstleistungen an. Dabei handelt es sich i.d.R. um nicht zulassungsbeschränkte und nicht höherer Qualifikation bedürfender Tätigkeiten. Sondern um solche einfache Tätigkeiten, die in einem üblichen Haushalt anfallen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Aufträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Dem Auftrag geht ein Angebot in Form einer E-Mail, eines schriftliches Angebots in Papierform oder mündlich (auch per Telefon) voraus. Das Angebot dient der Kontrolle von Eckdaten (Termin, Ort, Preis, Tätigkeit, usw.). Der bindende Vertrag kommt durch eine Willenserklärung in mündlicher Form (auch per Telefon) oder in schriftlicher Form (auch elektronisch als Email) auf das jeweilige letzte Angebot zu Stande. Der Beginn ist jeweils der Beginn der ersten erbrachten Arbeitsleistung.
3. Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Wochen. Mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten einmaligen Aufträgen. Mit Ablauf der vier Wochen verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen von beiden Seiten durch Willenserklärung erfolgen. Sollte eine sofortige Auflösung des Vertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Kunden gewünscht sein, so kann dies durch die Zahlung einer Gebühr für nicht fristgerechte Kündigung von 30,- € (inkl. Ust.) erfolgen.
4. Probedienstleistung
Der erste Arbeitseinsatz bei einem Kunden versteht sich als Probedienstleistung. Sollte der Kunde nach diesem Termin keine weiteren Einsätze wünschen, wird der geschlossene Vertrag storniert. Dadurch entfällt die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist aus 3.. Der getätigte Einsatz bis zum Storno wird mit 30,- € (inkl. Ust.) pro Stunde, anstelle des üblichen vertraglichen Preises abgerechnet.
5. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt (viertelstündig). Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am letzten Tag des Monats. Die Rechnung wird kostenlos per E-Mail versandt. Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform, auf dem Postweg, so hat der Anbieter Anspruch auf eine angemessene Gebühr, die an dem Aufwand bemessen, angemessen ist und im Vorfeld vom Anbieter beziffert wurde.
Ein jeder Mitarbeiter des Anbieters ist nicht Inkasso berechtigt. Die Zahlung erfolgt lediglich nach Rechnungseingang beim Kunden mit den dort beschriebenen Alternativen zur Zahlung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Form der Zahlung zu bestimmen und abzuändern.
Für die Abrechnung relevant ist die Einsatzzeit des Anbieters beim Kunden. Diese beginnt mit Eintreffen beim Kunden (inkl. Anweisung/Aufgabenklärung) und endet beim Kunden. Die Arbeitszeit kann seitens des Anbieters durch eine elektronische Applikation zur Dokumentation erfolgen. Der Kunde unterzeichnet diese nach Abschluss des Einsatzes und bestätigt damit die Richtigkeit der Arbeit und Zeit. Alternativ wird Gleiches in Papierform per Protokoll geschehen. Ohne Dokumentation gilt das Gedächtnisprotkoll aus Konformität zwischen Anbieter und Kunde. Ohne Konformität gilt der naheliegende Kompromiss.
6. Auftragsstorno/-pause
Der Kunde kann einen Vertrag ohne Nennung von Gründen auf bestimmte Zeit pausieren oder einzelne Termine stornieren. Die Ankündigung eines Auftragsstornos/-pause hat mindestens 7 Tage vor Beginn der Pause bzw. dem zu stornierenden Termin durch übliche Willensbekundung zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 15,- € (inkl. Ust.) erhoben werden.
Hat der Anbieter nach 15 Minuten zum vereinbarten Termin keine Möglichkeit seine Arbeitsleistung auszuüben (Z.B. Fernbleiben des Kunden ohne Schlüsselübergabe - Anbieter hat keinen Zugang zum Einsatzort), hat er Anspruch die Dienstleistung zu unterlassen. Der Einsatz gilt als storniert mit erhöhtem Arbeitsaufwand. Der Anbieter hat Anspruch dem Kunden, aufgrund des entstandenen Aufwands, Kosten in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten üblichen Rechnungsstellung zu vereinbarter Einsatzzeit für diesen Einsatz in Rechnung zu stellen.
7. Termin-/rhythmus
Einsätze zur Ausführung der Dienstleistung erfolgen an dem bei Vertragsschluss festgelegten Wochentag(en), zu einer bestimmten Uhrzeit und mit einer definierten Dauer. Die Termine erfolgen je nach Absprache im festgelegten Rhythmus (z.B. täglich, zwei Mal pro Woche, einwöchig, zweiwöchig, monatlich, o.Ä.). Die Dauer einzelner Termine kann in Absprache mit Einhaltung der Frist nach 6. verkürzt werden, oder verlängert werden. Der Kunde kann die Auftragszeit, wenn möglich für den Mitarbeiter des Anbieters, verlängern. Im Folgenden Mehrarbeit genannt.
Es besteht kein generelles Recht auf die zeitliche Änderung einzelner Termine. Eine Änderung von Terminen kann ohne Einhaltung der Frist von 7 Tagen mit einer Gebühr von 5,- € (inkl. Ust.) berechnet werden. Diese Gebühr wird mit der nächsten Rechnung fällig.
8. Schlüsselüber-/rückgabe
Die Über-/Rückgabe des Schlüssels erfolgt mit Ausfüllen des vom Anbieters kostenlos zur Verfügung gestellten Schüsselüber-/rückgabeprotokoll. Die Übergabe kann beim ersten Einsatz erfolgen, ansonsten ist der Schlüssel auf dem Postweg an den zuständigen Mitarbeiter des Anbieters zu senden. Die Rückgabe kann, wenn nicht mit Mehraufwand verbunden, beim letzten Arbeitseinsatz zurück gegeben werden. Alternativ erfolgt der Versand des Schlüssels per Einschreiben an eine durch den Kunden gewünschte Adresse. Dieser Versand erfolgt mit Anspruch des Anbieters auf eine Gebühr von 7,50 € (inkl. USt.). Der Versand erfolgt nur durch Aufforderung des Kunden.
9. Abnahme
Beanstandungen der Dienstleistungen oder entstandene Schadensansprüche sind binnen 48 Stunden in Textform beim Anbieter anzuzeigen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme gilt das Werk als abgenommen. Durch Unterschrift des Kunden der in 5. genannten Applikation oder des Protokolls erlischt die Frist und jeglicher Anspruch des Kunden. Hierdurch gilt das Werk mit sofortiger Wirkung als abgenommen.
10. Fernbleiben, Verspätung und Urlaub des Anbieters
Der Kunde hat keinen Anspruch auf termingerechte Ausführung des Auftrages oder personellen Ersatz im Krankheitsfall durch den Anbieter. Sollte ein oder mehrere Mitarbeiter Termine nicht wahrnehmen und der Arbeit somit nicht nachkommen, entsteht keinerlei, wie auch immer gearteter Anspruch gegenüber dem Anbieter. Gleiches gilt für eine Verspätung oder Fernbleiben des Anbieters. Ein Fernbleiben des Mitarbeiters, sollte der Anbieter davon Kenntnis haben, erfolgt auf dem elektronischen Weg noch vor Beginn des Arbeitseinsatzes.
Sollte ein eingesetzter Mitarbeiter Urlaub haben oder anderweitig verhindert sein, ist dies den betroffenen Kunden mindestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn unter Nennung des Datums und der Dauer auf elektronischem oder schriftlichen Weg in Briefform durch den Anbieter mitzuteilen. Personeller Ersatz für diesen Zeitraum ist in Absprache möglich, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
11. Anfahrtskosten
Die Kosten für Anfahrt richten sich nach den zum Einsatzort zurückgelegten Kilometern und können sich somit bei einem Mitarbeiterwechsel ändern. Diese Kosten sind vom Anbieter Einsatzpauschale genannt.
12. Preise
Jegliche Preise enthalten die Umsatzsteuer. Die Preis können sich ändern. Es gilt jeweils der Preis zum Vertragsabschluss. Der Endpreis pro Rechnungszyklus berechnet sich aus Anzahl der Stundenpauschale, der Einsatzpauschale nach 11. und zusätzlichen Gebühren sowie Zuschlägen nach AGB oder aus individuellen Absprache. Die Höhe des Stundenpreises steht in Abhängigkeit zum Einsatzrhythmus.
13. Haftungsbegrenzung
Bezüglich der Haftung für Schadensfälle gilt handelsübliches deutsches Recht. Für entstandenen Schadensanspruch des Kunden haftet der Anbieter. Dies gilt nicht für vorhersehbaren Schaden, die durch den Kunden vermeidbar gewesen wären, sowie bei Fällen der höheren Gewalt. Handelt der vertretende Mitarbeiter des Anbieters auf ausdrückliche Anweisung des Kunden, so überträgt er dadurch die Haftung für eventuelle Schäden auf sich. Sofern nicht anders vereinbart wird weder der Anbieter, noch der Vertreter (z.B. Mitarbeiter) qualifizierte oder zulassungsbeschränkte Tätigkeiten ausüben. Jede Tätigkeit, die diesem Fall ähnelt, gilt als Zuarbeit, Handlangen oder Hilfsstellung für den Kunden, und nicht als selbstständig oder alleinig ausgeübte Arbeitsleistung.
Aus der Nutzung von Hilfsmittel, Werkzeugen, o.Ä. des Kunden durch den Anbieter entstehen keinerlei Ansprüche. Dies gilt auch ausdrücklich für Verschleiß und absehbare Schäden.
14. Hilfsmittel und Ähnliches
Der Kunde hat keinen Anspruch auf das Mitbringen oder den Einsatz von Hilfsmittel, Werkzeug o.Ä., die der Ausübung der Dienstleistung dienen. Diese werden i.d.R durch den Kunden gestellt. Der Anbieter bietet lediglich die Dienstleistung, wenn nicht anders vereinbart.
15. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist entsprechend im Streitfall der dem Sitz des Anbieters.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Gleichen gilt ausdrücklich auch für Teile oder gar Sätze einzelner Klauseln,- die übrigen Sätze oder oder Teile bleiben wirksam. An die Stelle des Unwirksamen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksam Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer Lücke in den AGB.
Stand 09.03.2020
Kontakt
Bei Fragen zu den AGB oder für den Fall von Unverständnis setzen Sie sich bitte mit uns unter hilfshand@gmail.com in Verbindung.
Alternativ können Sie uns auch per Post unter folgender Adresse kontaktieren:
Hilfshand UG (haftungsbeschränkt) - Bahnhofstraße 29 - 38459 Bahrdorf